Metabolisches Syndrom

Informationen für Betroffene und Interessierte

Metabolisches Syndrom

Das metabolische Syndrom – manchmal auch Syndrom X oder Insulinresistenz-Syndrom genannt – ist im eigentlichen Sinne keine eigenständige Erkrankung. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Zusammenkommen mehrerer Symptome, die das Risiko für Arteriosklerose und damit für andere Gefäßleiden und Herzerkrankungen erhöhen können. Insbesondere dann, wenn vier Symptome vorliegen – stammbetontes Übergewicht, Kohlehydrat- und Fettstoffwechselstörungen sowie Bluthochdruck – ist die Gefahr für Folgeerkrankungen hoch. Im schlimmsten Fall können Herzinfarkt und Schlaganfall drohen. Aus diesem Grund spricht man in Anlehnung an die angloamerikanische Bezeichnung oft auch vom „tödlichen Quartett“ (engl. deadly quartet).

Welche Symptome in welcher Gewichtung ein metabolisches Syndrom ausmachen, wird derzeit kontrovers diskutiert. Es existieren verschiedene Definitionen mehrerer Fachgesellschaften, die teilweise stark voneinander abweichen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert das metabolische Syndrom primär durch eine Kohlehydratstoffwechselstörung (Diabetes mellitus, gestörte Glukosetoleranz, abnormer Nüchternblutzucker bzw. Insulinresistenz) zu der zwei der folgenden Kriterien kommen müssen: Bluthochdruck, Dyslipidämie, viszerale Adipositas, Mikroalbuminurie. Die Definition der International Diabetes Federation (IDF) sieht hingegen das bauchbetonte Übergewicht als wesentlichstes Kriterium an. Hinzukommen müssen zwei von drei weiteren Symptomen: Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörung und/oder Bluthochdruck.

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Metabolisches Syndrom-News von Curado.de

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    Im folgenden Interview möchten wir Ihnen Herrn Dr. med. Riedl, Diabetologe, Ernährungsmediziner vorstellen. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats dieses Ratgebers und stand der Redaktion bei der Erstellung mit seinem Fachwissen beratend zur Seite.
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    Eine neue Gesundheits-Initiative hat jetzt im Rahmen des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit 2011 im Berliner ICC ihr erstes Konzept präsentiert: Der "Zukunftsgipfel Gesundheit", eine Allianz von bisher 21 Partnern des Gesundheitswesens aus Wissenschaft, Industrie und Verbänden, hat es sich zum Ziel gesetzt, an der Umgestaltung des deutschen Gesundheitssystems mitzuwirken und zur Sicherung der medizinischen Versorgung möglichst vieler Menschen beizutragen.
  • Begrenzte Schweigepflicht des Betriebsarztes
    Häufig verlangen Arbeitgeber von Stellen-Bewerbern, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Dazu müssen sie den Arzt per Unterschrift von seiner Schweigepflicht entbinden. Wer sich darauf einlässt, muss damit rechnen, dass zum Beispiel seine Blutzucker- und Cholesterinwerte dem zukünftigen Arbeitgeber bekannt werden, berichtet das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
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